Neben der Verordnung zur Krankenbeförderung ist auch die Genehmigung der Krankenkasse erforderlich, um die Kosten des Transports zu decken. Diese Genehmigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere der Art des Transports und der medizinischen Notwendigkeit.
Im Detail:
- Krankentransport (KTW): In der Regel wird der Transport über die Krankenkasse genehmigt, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und der Transport von einem Arzt verordnet wurde. Hierbei prüft die Krankenkasse vorab, ob der Transport aus medizinischer Sicht erforderlich ist (z. B. bei einer Behandlung, die der Patient nicht selbstständig erreichen kann).
Die Genehmigung erfolgt in der Regel nach Prüfung der Verordnung durch die Krankenkasse. Falls die Krankenkasse die Notwendigkeit des Transports anerkennt, übernimmt sie die Kosten. Andernfalls müssen die Kosten privat getragen werden.
Es ist ratsam, vor der Beantragung des Transports die Krankenkasse zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass der Transport genehmigt wird und keine zusätzlichen Kosten entstehen.