Seniorenzentren des ASB Köln entwickeln neues Besuchskonzept

Die Landesregierung NRW hat für Senioreneinrichtungen mit Wirkung zum 10. Mai 2020 das, derzeit zum Schutz unserer Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen angeordnete „Besuchsverbot“ gelockert. Allerdings unter der Maßgabe, dass wir für Besuche „effektive Schutzmaßnahmen“ für unsere Bewohner sicherstellen.