Manchmal entspricht der zugewiesene Pflegegrad nicht mehr der vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen bzw. neue Krankheitsbilder oder körperliche oder psychische Einschränkungen erfordern mehr Pflege als bisher. Dies sollte regelmäßig überprüft werden. In diesem Fall können Versicherte einen Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse stellen.

Und so stellen Sie den Antrag auf Höherstufung:
Sei brauchen kein Änderungsformular für einen Antrag auf Höherstufung. Schreiben Sie einfach – als Versicherter bzw. als Bevollmächtigter – einen kurzen formlosen Brief an die Pflegekasse („Bitte um Höherstufung“).

Wie geht es dann weiter?
Sie werden ein entsprechendes Formular der Pflegekasse erhalten und evtl. auch noch einmal Besuch von einem Gutachter bekommen, der den konkreten Zustand und Hilfebedarf des pflegebedürftigen Versicherten prüft.

Möglichkeit des Widerspruchs:
Wie beim Erstantrag so gilt auch beim Antrag auf Höherstufung, dass Sie bei ernsthaftem Zweifel an der Einstufung/Eingradung Widerspruch erheben können.